Mietverwaltung

Unsere Kompetenz erstreckt sich natürlich auch seit vielen Jahren auf dem Gebiet der Mietverwaltung unter Beachtung von Recht und Gesetz.

dsc00440-1Ausdruck dafür sind unsere vielen zufriedenen Auftraggeber, wie die Ämter Biesenthal-Barnim, Joachimsthal-Schorfheide, Gerswalde und Brück. Neben vielen kleinen Privatobjekten verwalten wir u.a. einen nicht unerheblichen Wohnungsbestand in Prenzlau.

Insgesamt können wir derzeitig ca. 1500 Mietwohneinheiten zu unserem Aufgabenbereich zählen.

Zentrale Aufgabe der Mietverwaltung ist die Abwicklung aller Leistungen, die dem Eigentümer eines Grundstückes im Rahmen der normalen Bewirtschaftung laufend entstehen. Natürlich stehen wir Ihnen aber auch bei der Zwangsverwaltung von Wohnungen oder dem Verkauf/ Vermietung von Gewerbeobjekten hilfreich zur Seite.

Über unsere ohnehin vorhandenen und weitreichenden Geschäftsbeziehungen, fällt es uns nicht schwer, Interessenten bzw. potentielle Käufer oder Mieter für Sie zu akquirieren.

Unser Leistungsspektrum bei der Mietverwaltung läßt sich dabei wie folgt darstellen.

  1. Aufstellung eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschl. des Ausweises der Verteilung je Kostenart in Form von Einzelwirtschaftsplänen. Über die Annahme des Wirtschaftsplanes entscheidet der Eigentümer
  2. Abschluss von Miet- und Pachtverträgen und deren Kündigung sowie der gesamte mündliche und schriftliche Verkehr mit den Mietern/ Pächtern
  3. Die Einziehung der Miet- und Pachterträge, deren gesetzliche Geltendmachung wie überhaupt die Geltendmachung aller Ansprüche aus den Miet- und Pachtverhältnissen, erforderlichenfalls mit Hilfe des Gerichts, auch unter Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts. Bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ist zuvor die Erlaubnis des Eigentümers unter Nennung eines Rechtsanwalts einzuholen.
  4. Die Veranlassung der pünktlichen Zahlung aller Lasten, Abgaben und der wiederkehrenden Leistungen, die rechtzeitige Veranlassung der Bezahlung von Handwerker-, Lieferanten- und sonstigen Rechnungen durch den Eigentümer.
  5. Die genaue Beachtung und Durchführung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, die die Bewirtschaftung eines Grundstücks betreffen, sowie der Rechte und Pflichten des Grundstückeigentümers. Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der abgeschlossenen Mietverträge/ Hausordnung.
  6. Der Abschluss von Versicherungsverträgen in ausreichender Höhe gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Glasschäden sowie Haus-/ Grundbesitzerhaftpflicht, sofern vom Eigentümer nicht anders bestimmt, und die Veranlassung der fristgemäßen Zahlung der Versicherungsprämien. Ferner die Vertretung des Eigentümers gegenüber den Versicherern zur Wahrung der Rechte des Eigentümers bei Versicherungsfällen und Schadenregulierungen, einschl. der Schadenmeldungen bei den Versicherungen.
  7. Die regelmäßige Begehung der Wohnanlage, Aufnahme notwendiger Werterhaltungsmaßnahmen, Abwendung von Gefahrenquellen, die Vergabe der notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an geeignete Handwerker sowie die Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen und Schlussrechnungen in Absprache mit dem Eigentümer.
  8. Abschluss von Lieferungsverträgen über Heizstoffe im Einvernehmen mit dem Eigentümer, ferner die Abnahme der Leistungen und Lieferungen sowie die Prüfung der Rechnungen , wobei etwaige Preisnachlässe, Rabatte und Vergünstigungen aller Art auf den Rechnungen zu erscheinen haben und dem Hauskonto mit ihrem Geldwert gutzubringen sind.
  9. Rechnungslegung und die Sammlung der Einnahmen- und Ausgabennachweise und Belege, wobei ein Hauskonto mit Bezeichnung zu führen ist.
  10. Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung in dem Vertragszeitraum, ggf. getrennt für jeden Eigentümer (Insbesondere: Mietkonto/ Einnahmekonten für Erträge/ Ausgabekonten je Kostenart/ Rückstellungskonten einschl. Anlage der Mittel/ Verrechnungskonten für Versicherungsschäden/ Mitbuchen der Einnahmen und Ausgaben auf d. Hauskonto/ Überwachen der pünktlichen Zahlungen)
  11. Die Vorlage der Quartalsabrechnung bis zum 20. Werktag des auf das Kalenderquartal folgenden Monats und der Jahresabrechnung bis zum 30.06 des folgenden Jahres, sofern alle Abrechungsdaten zur Verfügung stehen. Sämtliche Abrechnungsunterlagen und Belege stehen dem Eigentümer auf Verlangen zur Verfügung.
  12. Die Pflicht, dem Eigentümer unverzüglich von allen wichtigen Angelegenheiten, insbesondere auch von Zwangsmaßnahmen Dritter, in Kenntnis zu setzen, insbesondere durch Übermittlung von Durchschriften oder Abschriften des Schriftwechsels.
  13. Die Aufrechterhaltung eines angemessenen Hausmeisterdienstes sowie dessen ständiger Verfügbarkeit für die Mieter, auch an Sonn- und Feiertagen. Organisation des Winterdienstes entsprechend den Erfordernissen.
  14. Havariedienst – Einleitung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie z.B. Rohrbruch, Brand- und Sturmschäden, etc.
  15. Veranlassung der turnusmäßigen Überprüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und techn. Überwachungsdienst (TÜV, DEKRA), z.B. an der Heizung, den Lüftungsanlagen, den Brandschutzeinrichtungen, den Beleuchtungen, etc.
  16. Die ordnungsgemäße Aufbewahrung und Archivierung erledigter Vorgänge und Akten, Einhaltung der gesetzlich geforderten Fristen.